AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angaben zum Unternehmen

Lieblingsplatz Apartments
Bürgermeister – Stöckle – Str. 9
86825 Bad Wörishofen
Deutschland
Tel.: +49 (0)8247 2021
Email: info@lieblingsplatz-bw.de

Vertreten durch: Stephanie und Markus Englisch
Verantwortlich für den Inhalt: Stephanie und Markus Englisch
Bürgermeister – Stöckle – Str. 9
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

 

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Apartment zustande. Dem Apartment steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Apartment und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Apartment gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartmentaufnahmevertrag, sofern dem Apartment eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen das Apartment verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatz-ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gutscheine

Das Apartment ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartments zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartments an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Apartment allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

Die Preise können vom Apartment ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartments oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartment dem zustimmt. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

Rechnungen des Apartments sind vor dem Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Apartment ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartment berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Apartment bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

Das Apartment ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartments aufrechnen oder mindern.

Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum. Bei einer späteren Einlösung muss die Differenz zum aktuellen Preis des Gutscheinarrangementes aufgezahlt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Apartments zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Von einer Buchung kann bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden. Nach dieser Frist entstehen Kosten in Höhe von 80% des gebuchten Wertes. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartment geltend macht. Der Rücktritt des Kunden gilt dann als rechtskräftig, wenn dieser schriftlich von Seiten des Apartments zurückbestätigt wurde.

Dem Apartment steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Apartments

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartment in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartments auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartment gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartment ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

Ferner ist das Apartment berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Apartment nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Apartment begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartments zuzurechnen ist. • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Apartments entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Apartment spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden

werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Apartment kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

 

VII. Haftung des Apartments

Das Apartment haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Apartment die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartments beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartments beruhen. Einer Pflichtverletzung des Apartments steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartments auftreten, wird das Apartment bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Apartment dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500 € (Versicherungssumme des Apartments einsetzen) im Apartment- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Apartment empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Apartment Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Apartments gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstücksgelände oder auf einem Apartmentparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmentgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartment nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

Weckaufträge werden vom Apartment nichtausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartment übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung.

 

VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Apartmentaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartments.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Apartments. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Apartments.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Apartmentaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.